Finanzierung
Sie als Eltern müssen die Leistungen für ihre Kinder beim Kostenträger selbst beantragen. Hierbei unterstützen wir sie gerne.
Die Heilpädagogische Frühförderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundage
des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragt werden und ist somit kostenfrei.
- Um Frühförderung zu erhalten ist ein Arztbesuch erforderlich. Der Kinder- und Jugendarzt oder die -ärztin stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Maßnahme aus.
- Dann kann eine standardisierte Entwicklungsdiagnostik z.B. in unserer Praxis mit dem Kind durchgeführt werden.
- Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung an den LWL gestellt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner beim LWL finden Sie unter www.lwl.org/fruehfoerderung .
Bei Schulkindern ist der Antrag an das Jugendamt der Stadt Bielefeld zu richten.
Tel: 0521-513735 Frau Hahn
Tel: 0521-515695 Frau Rolke
Tel: 0521-518800 Frau Stracke
Tel: 0521-512547 Herr Oestreich
Zudem benötigen Sie eine Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiater.
Gesetzliche Grundlage der Hilfe ist der §35a Abs.2 SGB VIII.
Es besteht auch die Möglichkeit der Privatfinanzierung.