Kind im Bällebad

Finanzierung

Sie als Eltern müssen die Leistungen für ihre Kinder beim Kostenträger selbst beantragen. Hierbei unterstützen wir sie gerne.

Die Heilpädagogische Frühförderung von Klein- und Vorschulkindern kann auf Grundage
des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragt werden und ist somit kostenfrei.

  • Um Frühförderung zu erhalten ist ein Arztbesuch erforderlich. Der Kinder- und Jugendarzt oder die -ärztin stellt eine ärztliche Bescheinigung für die heilpädagogische Maßnahme aus.
  • Dann kann eine standardisierte Entwicklungsdiagnostik z.B. in unserer Praxis mit dem Kind durchgeführt werden.
  • Anschließend kann der Antrag auf Frühförderung an den LWL gestellt werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner beim LWL finden Sie unter www.lwl.org/fruehfoerderung .

Bei Schulkindern ist der Antrag an das Jugendamt der Stadt Bielefeld zu richten.

Tel: 0521-513735 Frau Hahn
Tel: 0521-515695 Frau Rolke
Tel: 0521-518800 Frau Stracke
Tel: 0521-512547 Herr Oestreich

Zudem benötigen Sie eine Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiater.
Gesetzliche Grundlage der Hilfe ist der §35a Abs.2 SGB VIII.

Es besteht auch die Möglichkeit der Privatfinanzierung.

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